Facebook-Kommentar führt zu Klagsdrohung durch Firma Nuntio
Es begann mit einer simplen Statusmeldung auf Facebook. Hannes Offenbacher suchte dort nach kreativen Filmemachern in Wien. Als erste Antwort kam dazu vom User Michael Hollauf:
Was immer Du tust, Finger weg von der Firma Nuntio. Gaaanz schlechte Erfahrungen…
Es folgte im Status ein kurze Diskussion über die Firma Nuntio, die mir bis dato kein Begriff war und ein User meinte sogar, mit der Firma bisher nur gute Erfahrungen gemacht zu haben. Bereits einen Tag später setzte die Anwaltskanzlei Scheer einen Anwaltsbrief an Michael Holauf auf, nachzulesen hier. In dem Brief wurde Hollauf Kreditschädigung auf Grund ehrabschneidender Behauptungen vorgeworfen und dieser zu Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, zur Widerrufung seiner Behauptung auf Facebook und zur Zahlung von Euro 720,- für den Anwalt aufgefordert.
Einmal abgesehen davon, dass in dem Facebook-Kommentar keinerlei ehrabschneidende Behauptungen getroffen wurden, sondern lediglich Erfahrungen (auch positive) ausgetauscht wurden, zeigt dieses Beispiel schön, wie man es nicht macht. Eine kurze Suche auf Twitter genügt, um festzustellen, wie beliebt sich Nuntio dadurch gemacht hat. Im Prinzip hat Nuntio durch seine Vorgehensweise nur den Rat, die Finger von dieser Firma zu lassen, bestätigt. Die Vorgehensweise ist vor allem deswegen vorsichtig ausgedrückt suboptimal, weil die Nachricht auf Facebook im Normalfall höchstens von den Freunden das Erstellers gelesen wird. Jetzt allerdings verbreitet sich die schlechte Kunde über Nuntio zumindest in der Österreichischen Web 2.0 Welt sehr schnell.
Für Blogger und Facebook-User besteht kein Anlass zur übertriebenen Vorsicht in ihren Aktivitäten, da einerseits die Aussage gar nicht “ehrabschneidend” war und andererseits nicht jede Firma so einen PR-Gau riskieren möchte. Was bleibt von der Geschichte ist lediglich der nun mit Fakten untermauerte Spruch:
Finger weg von der Firma Nuntio
Update: Bzgl. der Kreditschädigung gibt es auch andere Meinungen, wie auch in den Kommentaren ersichtlich oder hier und hier. Ich bin kein Jurist, also mal sehen, wer Recht behält, sollte kein Vergleich rauskommen. Die Sache selbst zieht im Web immer weitere Kreise, so sieht eine Suche bei Google nach Nuntio bestimmt nicht mehr besonders vorteilhaft für das Unternehmen aus, bei Wikipedia fand Nuntio ebenfalls bereits Erwähnung und natürlich gibt es eine Menge Blogbeiträge darüber:

Gerhard W. Loub
6.03.09 , 16:03
Schwieriger Fall. Rechtlich gesehen klingt das natürlich nach Kreditschädigung – allerdings kommt´s sicher auf die Öffentlichkeit (wieviele Leute können das überhaupt lesen) und den Rahmen (wurde das klar begründet) an. Eines ist sicher: Sowohl Firmen als auch User müssen lernen, mit dem Web 2.0 umzugehen. Firmen müssen sich mehr gefallen lassen, um nicht noch mehr Negativschlagzeilen zu erzeugen (hätte die Firma etwa auch PROFIL geklagt?), User müssen lernen, dass sie, wenn sie im Internet publizieren (und ja, Publizieren ist auch eine Facebook-Statusmeldung), alle medienrechtlichen Folgen tragen. Ob das der Weisheit letzter Schluss ist, ist eine andere Frage. Meiner Meinung nach ist die derzeitige Rechtslage vom “Web 2.0″ überfordert – auch wenn sie durchaus anwendbar ist. Kann noch eine spannende Diskussion werden!
Gerald Bäck
6.03.09 , 17:03
findest Du wirklich, dass das Kreditschädigung sein könnte? Es handelt sich ja um eine für jeden erkennbare subjektive Meinungsäußerung. Ich denke das ist vergleichbar mit dem Rat: “Kauf Dir keinen Mercedes”.
Gerhard W. Loub
6.03.09 , 17:03
Sicher ein Drahtseilakt. Aber mit dem “Kauf Dir keinen Mercedes”-Aussage ist das nicht vergleichbar, da der Nachsatz “Gaaanz schlechte Erfahrungen…” zeigt, dass es sich hier um keine reine Meinung, sondern um konkrete Vorwürfe handelt. Aber da müßte man wohl Spitzenjurist sein, um eine präzise Voraussage über einen Prozessausgang zu treffen. Das wäre eigentlich ein Fall für den Internetombudsmann.
Ich persönlich würde das auch so schreiben – wenn ich die schlechten Erfahrungen belegen kann. Dann würde ich einer Klage gelassen entgegenblicken.
Christian Klepej
6.03.09 , 18:03
zwei (von zwei) schnell befragten rechtsanwälten sehen im vorliegenden fall eine kreditschädigung als sehr wohl möglich. (was natürlich wenig heisst UND (bei beiden) mit der klausel zu ergänzen ist: »… aber den gesamten sachverhalt müsste ich nochmals prüfen«
ob also § 1330 ABGB (lt. RIS2) hier schlagend sein kann, wäre rechtlich zu klären.
die vorgangsweise dieses (minütlich bekannter werdenden) unternehmens (eigentlich eine tolle marketingstrategie) ist natürlich fragwürdig. ja wahrscheinlich sogar eine – auf den ersten blick – unsympathische. (und ich lehne sie ebenso natürlich ab.)
das mittlerweile (und auch hier; siehe »Hände weg …«
stattfindende bashing hat aber – für mich jedenfalls – ähnliche sympathiewerte.
(etwa kann ich mit zumindest einem argument, etwa »mir schmecken seine semmeln nicht«, den bäcker h. jedenfalls nicht empfehlen. einfach nur »kauf nicht beim bäcker h.« aus mir rausfallen zu lassen, halte ich schlicht für wenig höflich. und es würde mir nicht einfallen, das als »meinung« hochzustilisieren.)
Jürgen Gangoly
6.03.09 , 18:03
Echt ein spannender Fall, der aus meiner Sicht – ob der (ursprünglich) sehr eingeschränkten Öffentlichkeit – keine üble Nachrede oder Kreditschädigung ist.
Der Internet Ombudsmann beschäftigt sich als Streitschlichtungsstelle aber mit Problemen von Konsumenten beim Online-Shopping und versucht diese außergerichtlich, schnell und unbürokratisch zu lösen. Das Problem “Finger weg von der Firma Nuntio” fällt leider nicht in seinen Zuständigkeitsbereich als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle.
Beste Grüße
Jürgen Gangoly
Gründer Internet Ombudsmann