Online Relations by Groupon

von Gerald Bäck am 21.11.11

from M*** S*** m***.s***@groupon.de
to gerald@baeck.at
date Fri, Nov 18, 2011 at 12:06
subject Kooperation mit Groupon
mailed-by groupon.de

Sehr geehrter Herr Bäck,

die Inhalte Ihrer Artikel auf Ihrem Blog und deren Qualität haben mich sehr beeindruckt. Ich arbeite bei Groupon im Bereich Online-Marketing und wäre interessiert an einer Zusammenarbeit mit Ihnen. Ich würde gern mit Ihnen über eine Veröffentlichung eines Artikels oder eines Erfahrungsberichtes über uns sprechen.

Gerne lasse ich Ihnen dann weitere Informationen zukommen. Für Fragen Ihrerseits stehe ich Ihnen natürlich zur Verfügung.

Ich würde mich über ein beidseitiges Interesse an solch einer Zusammenarbeit und über eine zeitnahe Antwort Ihrerseits sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

M*** S***

M*** S***
Online Marketing

E: m***.s***@groupon.de
W: www.groupon.de

Groupon.de ist ein Angebot der Groupon GmbH

Rosenstraße 17 | 10178 Berlin
Geschäftsführer: Dr. Daniel P. Glasner, Philipp Magin, Sebastian Schmidt, Thorsten Schröppe, Mark S. Hoyt
Eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg Berlin, HRB 123512 B
Ust.-ID Nr. DE 268 596 614

Meine Antwort:

from Bäck, Gerald gerald@baeck.at
to M*** S***
date Fri, Nov 18, 2011 at 12:21
subject Re: Kooperation mit Groupon
mailed-by baeck.at

Klingt interessant, bitte um mehr infos.

lG Gerald Bäck

Reply von Groupon:

from M*** S*** m***.s***@groupon.de
to “Bäck, Gerald”
date Fri, Nov 18, 2011 at 16:05
subject AW: Kooperation mit Groupon
mailed-by groupon.de

Hallo Bäck,

es freut mich, dass ich bei Ihnen Interesse geweckt habe. Wie gesagt würden wir gerne bei Ihnen einen Artikel veröffentlichen der entweder uns als Unternehmen vorstellt oder einen bestimmten Deal oder ein bestimmtes Angebot, das mit uns zu tun hat. Sie können dabei selber entscheiden, ob Sie den Artikel schreiben oder wir. In unserer Firma haben wir eine Redaktion, die den Artikel für Ihren Blog einmalig anfertigt, sodass dieser dann in jedem Fall einzigartig sein wird für ihre Seite.

Natürlich möchten wir Ihren Aufwand auch honorieren, welche Vergütung könnten Sie sich dafür vorstellen?

Beste Grüße,

M*** S***

Meine Zusatzfragen:

from Bäck, Gerald gerald@baeck.at
to M*** S***
date Fri, Nov 18, 2011 at 17:00
subject Re: Kooperation mit Groupon
mailed-by baeck.at
Ok, klingt gut noch eine Frage, können Sie mir vielleicht ein bis zwei Beispiellinks für mich? Ich habe leider keine Ahnung bzgl. Vergütung was ist denn so üblich?

lG Gerald Bäck

—-
Gerald Bäck | @geraldbaeck | g+ | fb | In | +43 664 5107761

Groupons Antwort:

M*** S*** m***.s***@groupon.de
to “Bäck, Gerald”
date Mon, Nov 21, 2011 at 10:36
subject AW: Kooperation mit Groupon
mailed-by groupon.de
Hallo Herr Bäck,

ein allgemeiner Artikel, wo wir uns als Unternehmen vorstellen, könnte in etwa so aussehen: http://www.monsieurfischer.ch/2011/11/groupon-erobert-die-schweiz.html
http://hannes-schurig.de/07/11/2011/groupon-taglich-verschiedenste-deals-sparen-leicht-gemacht/

Für Ihren Blog würden wir natürlich über Österreich schreiben.

Ansonsten wäre auch ein Artikel über ein bestimmten Deal möglich:
http://reisebloggerwelt.de/skandinavien/weihnachten-bei-santa-claus-in-finnland/

Für die Vergütung würde ich Ihnen 50€ anbieten, wir könnten Sie aber auch gerne in Gutscheinen bezahlen, wenn sie unser Portal nutzen. Was halten Sie davon?

lG

M***

Erste Bank: In jeder Beziehung zählt die Sicherheit

von Gerald Bäck am 19.09.11

Der Sicherheitspreis des Tages geht an die Erste Bank. Nicht nur, dass Passwörter lediglich 5 Zeichen lang sein könnten. Das könnten man ja noch mit entsprechendem Hashing und individuellem Salting ansatzweise ausgleichen. Nein, es dürfen Passwörter maximal 10 Zeichen lang sein. Wir wissen also jetzt, Security endet bei der Ersten nach dem 10. Zeichen.

erste_security

Das winpin Problem

von Gerald Bäck am 16.08.11

Ok, eigentlich sollte hier traditionellerweise eine Kritik zu den ORF-Sommergesprächen erscheinen. Aber Poltik und der ORF sind so ziemlich das letzte, womit ich mich zur Zeit beschäftigen möchte, es ist einfach zu hoffnungslos und deprimierend. Deswegen also winpin.

An den Plakaten mit dem roten Ball kommt derzeit in Wien wohl kaum vorbei und lang war unklar, worum es sich eigentlich handelt, irgendeine App mit Augmented Reality drin, hieß es lange Zeit. Schließlich wurde daraus eine Schnäppchen Schrägstrich Gutschein Schrägstrich Gewinnspielplattform von Gewista. Vom Businessstandpunkt ist das Unternehmen zumindest gewagt. Es wäre nicht die erste Schnäppchenplattform, die letztlich irgendwann das zeitliche segnet. Solche Plattformen haben ein großes Problem, mangelnde Kundenbindung. Die Gruppe, die durch solche Angebote angezogen wird, ist morgen schon bei der nächsten und übermorgen bei einer anderen Plattform, weil es dort bessere Deals gibt. Für die Gewista kann winpin trotzdem sinnvoll sein, weil die Plakatfläche zumindest im Sommer ohnehin nicht vollständig verkauft wird und weil man damit vielleicht den Erfolg von Werbekampagnen besser messen könnte.

Das Geschäftsmodell dahinter sind aber die Daten der User. Wie bei vielen Gratis-Angeboten ist auch hier der Kunde das Produkt. Das ist meiner Meinung nach durchaus legitim. Fraglich ist nur, was genau der Kunde alles preis gibt und das ist bei winpin ziemlich viel. Hier ein kleiner Auszug aus den winpin Teilnahmebedingungen:

Der/die TeilnehmerIn ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten durch WINPIN verwendet und dass die Daten auch über die gesetzlich vorgesehene Dauer hinaus, für eigene Marktforschungs-, Marketing- und Werbezwecke gespeichert und verarbeitet werden und dass die die Sofortgewinne verteilende und die Gewinne im Rahmen eines kampagnenspezifischen Gewinnspiels auslosenden Unternehmen und die Unternehmen, die die Preise/Gewinne für das Bonus-Punkte-Programm zur Verfügung stellen, über WINPIN mit dem/die TeilnehmerIn zu Marktforschungs-, Marketing- und Werbezwecken in Kontakt treten. Die Daten des/der Teilnehmers/in werden nicht an Dritte, sofern diese nicht als Dienstleister für WINPIN tätig sind, weitergegeben.

Der/die TeilnehmerIn ist im Weiteren damit einverstanden, dass er von WINPIN zu Werbezwecken telefonisch oder per SMS kontaktiert wird.

Das heißt konkret:

  • Alle Daten des Users dürfen bis zu dessen Widerruf gespeichert werden.
  • Jeder User darf direkt beworben werden und zwar postalisch, per Email, per SMS und telefonisch.
  • Jeder User darf über alle Kanäle zum Zeck der Meinungsforschung befragt werden.
  • Alle Daten können an Dienstleister von winpin weiter gegeben werden, derzeit zumindest Gewista und Kraftwerk

Das heißt für einen popeligen Gutschein, kann jeder User angerufen und beworben werden: “Hallo, Sie haben doch letztes Monat den Slipeinlagengutschein bekommen…….” Aber gut, irgendwie kennt man das schon und meistens bleibt es dann bei irgendwelchen Newsletter, die im Spam-Ordner landen. Wirklich heftig ist der nächste Punkt:

Der/die TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass sein/ihr Vorname, Nachname, Wohnort samt einem Lichtbild seiner/ihrer Person auf der Website www.winpin.at, auf Twitter, Facebook oder sonstigen Social Media Kanälen sowie auf der Website der die Sofortgewinne und Gewinne ausspielenden Unternehmen veröffentlicht wird. Soweit der/die TeilnehmerIn bereits Fotos auf Facebook, Twitter oder sonstigen Social Media Kanälen veröffentlicht hat, ist WINPIN berechtigt, diese Fotos herunterzuladen und auf www.winpin.at und den genannten Social Media Kanälen zu veröffentlichen. Der/die TeilnehmerIn garantiert, dass sämtliche für vorstehend genannten Veröffentlichungen erforderlichen Rechte vorliegen und keine Rechte Dritter verletzt werden.

Das heißt

  • winpin darf mit Namen und Foto jedes Users auf der Website und allen möglichen Social Media Kanälen werben.
  • Zusätzlich darf winpin alle Fotos des Users auf Facebook und Twitter verwenden.
  • Und der User ist selbst verantwortlich für die Rechte der Fotos

Der letzte Punkt ist nahezu unmöglich zu erfüllen. Es bürdet dem User auf, die Rechte jedes einzelnen Fotos, das er auf Facebook postet, vorher darauf zu klären, ob winpin diese ebenfalls veröffentlichen darf. Nachdem die Vereinbarung aber auch für bisher veröffentlichte Bilder gilt, wohl ein Ding der Unmöglichkeit. Aber spielen wir den Fall mal durch. Ein User postet auf seinem Facebook Profil ein Foto, das jemand anderer unter einer Creative Commons Share Alike Non Comercial Lizenz veröffentlicht hat, ganz legal. winpin kopiert das Foto und postet es ebenfalls. Nachdem winpin aber ein kommerzielles Unternehmen ist, ist die Veröffentlichung nicht lizenzfrei. Schließlich müsste der User Abgaben für winpin zahlen. Ob dieser Passus in den Nutzungsbedingungen rechtlich halten würde weiß ich nicht. Empfehlen kann ich aber nur, keinesfalls solche Nutzungsbedingungen zu akzeptieren.

UPDATE 18.8: Winpin hat mittlerweile auf unseren Druck hin Punkt 12 betreffend der Fotos entschärft. Gewinner dürfen jetzt entscheiden, ob sie genannt werden wollen. Nachdem aber zumindest für die Gewinner die Rechteabtretung bleibt, sollte jeder Gewinner schon aus Selbstschutz einer Veröffentlichung nicht zustimmen. Alle anderen kritisierten Punkte der winpin Nutzungsbedingungen blieben unverändert problematisch.

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch an der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien