Das winpin Problem

Ok, eigentlich sollte hier traditionellerweise eine Kritik zu den ORF-Sommergesprächen erscheinen. Aber Poltik und der ORF sind so ziemlich das letzte, womit ich mich zur Zeit beschäftigen möchte, es ist einfach zu hoffnungslos und deprimierend. Deswegen also winpin. An den Plakaten mit dem roten Ball kommt derzeit in Wien wohl kaum vorbei und lang war unklar, worum es sich eigentlich handelt, irgendeine App mit Augmented Reality drin, hieß es lange Zeit. Schließlich wurde daraus eine Schnäppchen Schrägstrich Gutschein Schrägstrich Gewinnspielplattform von Gewista. Vom Businessstandpunkt ist das Unternehmen zumindest gewagt. Es wäre nicht die erste Schnäppchenplattform, die letztlich irgendwann das zeitliche segnet. Solche Plattformen haben ein großes Problem, mangelnde Kundenbindung. Die Gruppe, die durch solche Angebote angezogen wird, ist morgen schon bei der nächsten und übermorgen bei einer anderen Plattform, weil es dort bessere Deals gibt. Für die Gewista kann winpin trotzdem sinnvoll sein, weil die Plakatfläche zumindest im Sommer ohnehin nicht vollständig verkauft wird und weil man damit vielleicht den Erfolg von Werbekampagnen besser messen könnte. Das Geschäftsmodell dahinter sind aber die Daten der User. Wie bei vielen Gratis-Angeboten ist auch hier der Kunde das Produkt. Das ist meiner Meinung nach durchaus legitim. Fraglich ist nur, was genau der Kunde alles preis gibt und das ist bei winpin ziemlich viel. Hier ein kleiner Auszug aus den winpin Teilnahmebedingungen:
Der/die TeilnehmerIn ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten durch WINPIN verwendet und dass die Daten auch über die gesetzlich vorgesehene Dauer hinaus, für eigene Marktforschungs-, Marketing- und Werbezwecke gespeichert und verarbeitet werden und dass die die Sofortgewinne verteilende und die Gewinne im Rahmen eines kampagnenspezifischen Gewinnspiels auslosenden Unternehmen und die Unternehmen, die die Preise/Gewinne für das Bonus-Punkte-Programm zur Verfügung stellen, über WINPIN mit dem/die TeilnehmerIn zu Marktforschungs-, Marketing- und Werbezwecken in Kontakt treten. Die Daten des/der Teilnehmers/in werden nicht an Dritte, sofern diese nicht als Dienstleister für WINPIN tätig sind, weitergegeben. Der/die TeilnehmerIn ist im Weiteren damit einverstanden, dass er von WINPIN zu Werbezwecken telefonisch oder per SMS kontaktiert wird.
Das heißt konkret:
  • Alle Daten des Users dürfen bis zu dessen Widerruf gespeichert werden.
  • Jeder User darf direkt beworben werden und zwar postalisch, per Email, per SMS und telefonisch.
  • Jeder User darf über alle Kanäle zum Zeck der Meinungsforschung befragt werden.
  • Alle Daten können an Dienstleister von winpin weiter gegeben werden, derzeit zumindest Gewista und Kraftwerk
Das heißt für einen popeligen Gutschein, kann jeder User angerufen und beworben werden: "Hallo, Sie haben doch letztes Monat den Slipeinlagengutschein bekommen......." Aber gut, irgendwie kennt man das schon und meistens bleibt es dann bei irgendwelchen Newsletter, die im Spam-Ordner landen. Wirklich heftig ist der nächste Punkt:
Der/die TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass sein/ihr Vorname, Nachname, Wohnort samt einem Lichtbild seiner/ihrer Person auf der Website www.winpin.at, auf Twitter, Facebook oder sonstigen Social Media Kanälen sowie auf der Website der die Sofortgewinne und Gewinne ausspielenden Unternehmen veröffentlicht wird. Soweit der/die TeilnehmerIn bereits Fotos auf Facebook, Twitter oder sonstigen Social Media Kanälen veröffentlicht hat, ist WINPIN berechtigt, diese Fotos herunterzuladen und auf www.winpin.at und den genannten Social Media Kanälen zu veröffentlichen. Der/die TeilnehmerIn garantiert, dass sämtliche für vorstehend genannten Veröffentlichungen erforderlichen Rechte vorliegen und keine Rechte Dritter verletzt werden.
Das heißt
  • winpin darf mit Namen und Foto jedes Users auf der Website und allen möglichen Social Media Kanälen werben.
  • Zusätzlich darf winpin alle Fotos des Users auf Facebook und Twitter verwenden.
  • Und der User ist selbst verantwortlich für die Rechte der Fotos
Der letzte Punkt ist nahezu unmöglich zu erfüllen. Es bürdet dem User auf, die Rechte jedes einzelnen Fotos, das er auf Facebook postet, vorher darauf zu klären, ob winpin diese ebenfalls veröffentlichen darf. Nachdem die Vereinbarung aber auch für bisher veröffentlichte Bilder gilt, wohl ein Ding der Unmöglichkeit. Aber spielen wir den Fall mal durch. Ein User postet auf seinem Facebook Profil ein Foto, das jemand anderer unter einer Creative Commons Share Alike Non Comercial Lizenz veröffentlicht hat, ganz legal. winpin kopiert das Foto und postet es ebenfalls. Nachdem winpin aber ein kommerzielles Unternehmen ist, ist die Veröffentlichung nicht lizenzfrei. Schließlich müsste der User Abgaben für winpin zahlen. Ob dieser Passus in den Nutzungsbedingungen rechtlich halten würde weiß ich nicht. Empfehlen kann ich aber nur, keinesfalls solche Nutzungsbedingungen zu akzeptieren. UPDATE 18.8: Winpin hat mittlerweile auf unseren Druck hin Punkt 12 betreffend der Fotos entschärft. Gewinner dürfen jetzt entscheiden, ob sie genannt werden wollen. Nachdem aber zumindest für die Gewinner die Rechteabtretung bleibt, sollte jeder Gewinner schon aus Selbstschutz einer Veröffentlichung nicht zustimmen. Alle anderen kritisierten Punkte der winpin Nutzungsbedingungen blieben unverändert problematisch.
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