Das winpin Problem
Ok, eigentlich sollte hier traditionellerweise eine Kritik zu den ORF-Sommergesprächen erscheinen. Aber Poltik und der ORF sind so ziemlich das letzte, womit ich mich zur Zeit beschäftigen möchte, es ist einfach zu hoffnungslos und deprimierend. Deswegen also winpin.
An den Plakaten mit dem roten Ball kommt derzeit in Wien wohl kaum vorbei und lang war unklar, worum es sich eigentlich handelt, irgendeine App mit Augmented Reality drin, hieß es lange Zeit. Schließlich wurde daraus eine Schnäppchen Schrägstrich Gutschein Schrägstrich Gewinnspielplattform von Gewista. Vom Businessstandpunkt ist das Unternehmen zumindest gewagt. Es wäre nicht die erste Schnäppchenplattform, die letztlich irgendwann das zeitliche segnet. Solche Plattformen haben ein großes Problem, mangelnde Kundenbindung. Die Gruppe, die durch solche Angebote angezogen wird, ist morgen schon bei der nächsten und übermorgen bei einer anderen Plattform, weil es dort bessere Deals gibt. Für die Gewista kann winpin trotzdem sinnvoll sein, weil die Plakatfläche zumindest im Sommer ohnehin nicht vollständig verkauft wird und weil man damit vielleicht den Erfolg von Werbekampagnen besser messen könnte.
Das Geschäftsmodell dahinter sind aber die Daten der User. Wie bei vielen Gratis-Angeboten ist auch hier der Kunde das Produkt. Das ist meiner Meinung nach durchaus legitim. Fraglich ist nur, was genau der Kunde alles preis gibt und das ist bei winpin ziemlich viel. Hier ein kleiner Auszug aus den winpin Teilnahmebedingungen:
Der/die TeilnehmerIn ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten durch WINPIN verwendet und dass die Daten auch über die gesetzlich vorgesehene Dauer hinaus, für eigene Marktforschungs-, Marketing- und Werbezwecke gespeichert und verarbeitet werden und dass die die Sofortgewinne verteilende und die Gewinne im Rahmen eines kampagnenspezifischen Gewinnspiels auslosenden Unternehmen und die Unternehmen, die die Preise/Gewinne für das Bonus-Punkte-Programm zur Verfügung stellen, über WINPIN mit dem/die TeilnehmerIn zu Marktforschungs-, Marketing- und Werbezwecken in Kontakt treten. Die Daten des/der Teilnehmers/in werden nicht an Dritte, sofern diese nicht als Dienstleister für WINPIN tätig sind, weitergegeben.
Der/die TeilnehmerIn ist im Weiteren damit einverstanden, dass er von WINPIN zu Werbezwecken telefonisch oder per SMS kontaktiert wird.
Das heißt konkret:
- Alle Daten des Users dürfen bis zu dessen Widerruf gespeichert werden.
- Jeder User darf direkt beworben werden und zwar postalisch, per Email, per SMS und telefonisch.
- Jeder User darf über alle Kanäle zum Zeck der Meinungsforschung befragt werden.
- Alle Daten können an Dienstleister von winpin weiter gegeben werden, derzeit zumindest Gewista und Kraftwerk
Das heißt für einen popeligen Gutschein, kann jeder User angerufen und beworben werden: “Hallo, Sie haben doch letztes Monat den Slipeinlagengutschein bekommen…….” Aber gut, irgendwie kennt man das schon und meistens bleibt es dann bei irgendwelchen Newsletter, die im Spam-Ordner landen. Wirklich heftig ist der nächste Punkt:
Der/die TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass sein/ihr Vorname, Nachname, Wohnort samt einem Lichtbild seiner/ihrer Person auf der Website www.winpin.at, auf Twitter, Facebook oder sonstigen Social Media Kanälen sowie auf der Website der die Sofortgewinne und Gewinne ausspielenden Unternehmen veröffentlicht wird. Soweit der/die TeilnehmerIn bereits Fotos auf Facebook, Twitter oder sonstigen Social Media Kanälen veröffentlicht hat, ist WINPIN berechtigt, diese Fotos herunterzuladen und auf www.winpin.at und den genannten Social Media Kanälen zu veröffentlichen. Der/die TeilnehmerIn garantiert, dass sämtliche für vorstehend genannten Veröffentlichungen erforderlichen Rechte vorliegen und keine Rechte Dritter verletzt werden.
Das heißt
- winpin darf mit Namen und Foto jedes Users auf der Website und allen möglichen Social Media Kanälen werben.
- Zusätzlich darf winpin alle Fotos des Users auf Facebook und Twitter verwenden.
- Und der User ist selbst verantwortlich für die Rechte der Fotos
Der letzte Punkt ist nahezu unmöglich zu erfüllen. Es bürdet dem User auf, die Rechte jedes einzelnen Fotos, das er auf Facebook postet, vorher darauf zu klären, ob winpin diese ebenfalls veröffentlichen darf. Nachdem die Vereinbarung aber auch für bisher veröffentlichte Bilder gilt, wohl ein Ding der Unmöglichkeit. Aber spielen wir den Fall mal durch. Ein User postet auf seinem Facebook Profil ein Foto, das jemand anderer unter einer Creative Commons Share Alike Non Comercial Lizenz veröffentlicht hat, ganz legal. winpin kopiert das Foto und postet es ebenfalls. Nachdem winpin aber ein kommerzielles Unternehmen ist, ist die Veröffentlichung nicht lizenzfrei. Schließlich müsste der User Abgaben für winpin zahlen. Ob dieser Passus in den Nutzungsbedingungen rechtlich halten würde weiß ich nicht. Empfehlen kann ich aber nur, keinesfalls solche Nutzungsbedingungen zu akzeptieren.
UPDATE 18.8: Winpin hat mittlerweile auf unseren Druck hin Punkt 12 betreffend der Fotos entschärft. Gewinner dürfen jetzt entscheiden, ob sie genannt werden wollen. Nachdem aber zumindest für die Gewinner die Rechteabtretung bleibt, sollte jeder Gewinner schon aus Selbstschutz einer Veröffentlichung nicht zustimmen. Alle anderen kritisierten Punkte der winpin Nutzungsbedingungen blieben unverändert problematisch.

Linzerschnitte
16.08.11 , 21:08
… Und da gibt’s immer noch Pappnasen, die facebook und Google als datenkraken fürchten…
der_joerg
16.08.11 , 22:08
Danke für Deinen sehr fundierten Artikel – schade, wie und dass solche Aktionen die vorhandenen sinnvollen und unterhaltsamen Möglichkeiten ungemein erschweren, “alte” und “neue” Medien zu verbinden … Natürlich geht es um das “Kennenlernen” der Kunden, darum geht es seit dem ersten Verkaufsgespräch (magst Du ‘nen Apfel?).
Aber so unverblümt und fatal in seiner Konsequenz gießt man – noch dazu mit ungeheuer viel medialer Wucht – unnötig Öl in’s Feuer der Warner und Zauderer. Schade.
Johannes
16.08.11 , 23:08
@Linzerschnitte
Danke für die wahren Worte. Die Datenkraken-Pappnasen werden noch einige Zeit brauchen bis bei ihnen auch ankommt, dass es echt anderen, nähere Datenkraken gibt.
TheSandworm
17.08.11 , 09:08
Danke für die Aufklärung, ich hab mich die ganze Zeit schon gewundert, wer da die ganze Stadt mit dieser penetranten Werbung zupflastert…
Andreas Habicher
17.08.11 , 09:08
Danke und Chapeau für diesen Beitrag. Damit ist meine Neugier befriedigt und ich kann dem roten Ball guten Gewissens die kalte Schulter zeigen.
Bernd
17.08.11 , 11:08
Also, wenn ich das richtig verstehe, kann Winpin ein Foto aus meinem Facebook Fundus o.ä. einfach so verwenden.
Wo bitte ist das Recht am eigenen Bild.
Gerald Bäck
17.08.11 , 12:08
@Bernd Zumindest für Fotos, die Du auf Facebook hochlädst, ist das so. Mit der Registrierung bei winpin gibst Du Rechte an winpin ab und dürftest eigentlich nur selbstgeschossene oder rechtefreie Fotos hochladen. Noch schwieriger ist die Situation bei Twitter, da hier zumeist Links zu Fotos gepostest werden, dürfte winpin daran keine Rechte haben, zumindest aber das Twitter-Profilbild dürfen sie aber verwenden. Wobei die anderen Fotodienste durchaus unter sonstige Social Media Kanäle fallen könnten und winpin das ebenfalls verwenden dürfte. Müsste man wohl ausjudizieren.
Maria
17.08.11 , 12:08
Danke, dass du für mich die Nutzungsbestimmungen gelesen hast, mir wars zu deppert. Das anteasern ist den Pappnasen gelungen, die Auflösung ist (wie so oft) entbehrlich.
Georg H. Jeitler
17.08.11 , 15:08
Bernd, das Recht am eigenen Bild ist nur ein Recht betreffend der Abbildung der eigenen Person. Eine Gewährung entsprechender Rechte per AGB ist möglich, ebenso wie beim Urheberrecht.
Im Allgemeinen folge ich Geralds Vermutung. Diese Bestimmung hält NIE vor Gericht, ich denke das würde nicht mal zwischen Unternehmern halten (bei denen vieles hält).
Für einen Verstoß durch Veröffentlichung ist übrigens zuerst trotzdem Winpin (oder der Partner) verantwortlich und in Anspruch zu nehmen. Die müssten sich dann bei den Usern zu regressieren versuchen … keine so schlaue Idee in mehrerlei Hinsicht.
Guiseppe
17.08.11 , 15:08
Ich bezeichne es als eine Art “Bauernfängerei” … zB: jeder Autohändler, egal welcher Marke freut sich über Interesse und eine Probefahrt … da bedarf es keines Gutscheins
Mathias
18.08.11 , 12:08
Gestern wurden dann die Nutzungsbedingungen geändert. Nicht zur kompletten Zufriedenheit, aber zumindest ein wenig.
http://www.winpin.at/DE/News/WINPIN_Info.aspx
Andreas
18.08.11 , 12:08
ach mei… solche Glücksritter gibts doch immer wieder. Sie probierens jetzt einfach und ich denke, dass die Konsumenten nicht drauf einsteigen werden – zumindest nicht flächendeckend und dann sitzens da mit ihren Ausgaben und haben keine Einnahmen :/
Ohje…
hans dieleberwurst
28.01.12 , 23:01
wer auf facebook ist hat seine daten schon aller welt preisgegeben – da ist winpin noch besser, die geben einem wenigstens etwas dafür