Rechte Gesetzesbrecher
Von der Unschuldsvermutung ist dieser Tage sehr viel die Rede, aber es sollte nicht vergessen werden, dass es in der kurzen Geschichte der FPÖ/BZÖ/FPK Truppe schon jede Menge rechtskräftig verurteile FunktionärInnen und MandatarInnen gibt.
- Wolfgang Fröhlich – ehemaliger FPÖ Bezirksrat – rechtskräftig verurteilt wegen Holocaust-Leugnung
- Bernhard Gratzer – ehemaliger FPÖ-NÖ Klub- & Landesobmann – rechtskräftig verurteilt wegen Untreue
- Jon Gudenus – ehemaliger FPÖ Mandatar – rechtskräftig verurteilt wegen Wiederbetätigung
- Wolfgang Haberler – ehemaliger FPÖ Landtagsabgeordneter - rechtskräftig verurteilt wegen Betrug und falscher Beweisaussage
- Karlheinz Klement – ehemaliger FPÖ Nationalrat – rechtskräftig verurteilt wegen Verhetzung
- Karl Mayrhofer – ehemaliger Voralrberger FPÖ Politiker – rechtskräftig verurteilt wegen Verhetzung
- Walter Meischberger – ehemaliger FPÖ Generalsekretär – rechtskräftig verurteilt wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung
- Peter Rosenstingl – ehemaliger FPÖ Nationalrat - rechtskräftig verurteilt wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs
- Ferdinand Spielberger – ehemaliger FPÖ Stadtrat in Graz – rechtskräftig veruteilt wegen sexueller Nötigung
- Peter Westenthaler – derzeit BZÖ Nationalrat - rechtskräftig verurteilt wegen Falschaussage vor Gericht
- Ernest Windholz – ehemaliger FPÖ/BZÖ Nationalrat – rechtskräftig verurteilt wegen Körperverletzung
- Michal Winter – ehemaliger RFJ Landesobmann – rechtskräftig verurteilt wegen Verhetzung
- Susanne Winter – derzeit FPÖ Nationalrätin – rechtskräftig verurteilt wegen Verhetzung
UPDATE:
Uwe Scheuch befindet sich noch nicht auf der Liste, aber eine erstinstanzliche Verurteilung wegen Geschenkannahme zu 18 Monaten Haft davon 6 Monate unbedingt, ist auch hier No Na Part of the Game. Für Herrn S. aus K. gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Demnächst wird’s dann auch eine Warteliste mit all jenen FPÖ/FPK/BZÖ/F und wie auch immer so noch heißen mögen PoilitkerInnen, für die derzeit die Unschuldsvermutung gilt.

wbiebel
3.09.10 , 11:09
Die so oft zitierte sog “Unschuldsvermutung” ist ein Rechtsbegriff und bezieht sich nur auf die Schuld im rechtlichen Sinn. Es ist aber nicht verboten, jemandem im umgangssprachlichen Sinn die Schuld zuzuweisen. Wenn ich sehe, dass jemand jemand anderem eine Ohrfeige gibt, dann vermute ich nicht seine Unschuld, sondern ich habe es gesehen und weiß um seine getane Handlung.
Und ich hege gegenüber den angesprochenen “vielversprechenden neuen KandidatInnen” durchaus die Schuldvermutung: ich glaube, gehe davon aus und bin davon überzeugt, dass sie in den ihnen vorgeworfenem Sinn schuldhaft, gesetzeswidrig, unehrenhaft und unredlich gehandelt haben.
Ich habe ein Recht auf diese meine Meinung und werde sie auch jederzeit und jedenorts vertreten. Und die Betroffenen haben weder das Recht noch die Macht, von mir zu verlangen diese meine Meinung zu ändern. Ich darf sie sogar dann haben, wenn sie rechtlich freigesprochen werden würden (was beim heutigen Zustand der Justiz in diesem Land nicht allzu unwahrscheinlich ist).
digiom (Jana Herwig)
3.09.10 , 11:09
Danke, sehr hilfreich!
Martin Leyrer
3.09.10 , 11:09
Nationalrats-Wahlordnung 1992
§ 41. Wählbar sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
§ 22. (1) Vom Wahlrecht ist ausgeschlossen, wer durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist. Dieser Ausschluß endet nach sechs Monaten.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001199
noxvobiscum
3.09.10 , 11:09
Nette Idee, DANKE für die Liste!
Ich fände es überaus spannend, auch die anderen politischen Parteien bzw. Gruppierungen abgebildet zu sehen, um auch die Unterschiede deutlich zu machen (kleine medienrechtliche Vergehen auf der einen Seite gegenüber Verbotsgesetzvergehen, Verhetzungen, Betrug, Steuerhinterziehungen etc. auf der anderen).
Wird allerdings vermutlich den Rahmen sprengen…
Gerald Bäck
3.09.10 , 11:09
@nox medienrechtliche Vergehen habe ich weggelassen, weil das den Rahmen sprengen würde, auch da wären aber wohl die blauen Freunde Spitzenreiter. Auch Verwaltungsstrafen wie für Alkohol am Steuer, ist da jetzt nicht drin.
Die Frage ist gibt es bei den anderen Parteien ebenfalls rechtskräftig verurteilte (Ex-)PolitikerInnen. Auf Anhieb fallen mir das nur historische Fälle ein:
Leopold Gratz
Charly Blecha
Hannes Androsch
Fred Sinowatz
Franz Olah
Aber die sind schon zu lang her. Jüngere Fälle kenne ich jetzt nicht.
noxvobiscum
3.09.10 , 12:09
Rein theopraktisch wäre die Liste ja erst dann tatsächlich umfassend und vor allen Dingen aussagekräftiger, wenn auch das unmittelbare Umfeld der jeweiligen Parteien bzw. Personen beleuchtet würde. Wenn Meischi & Co verurteilt würden, aber KHG aus irgendwelchen Winkeladvokatischen Gründen frei geht, wäre es dennoch er und sein direkter Dunstkreis, selbst wenn seine Weste – in rein juristischer Sicht – supersauber bliebe…
Ist natürlich reiner Zufall, dass mir dieses Beispiel zuerst einfällt…
urbaninside
3.09.10 , 12:09
“gehe davon aus und bin davon überzeugt, dass sie in den ihnen vorgeworfenem Sinn schuldhaft, gesetzeswidrig, unehrenhaft und unredlich gehandelt haben.”
schwer zu sagen, ob es sich bei deiner aussage um meinungsfreiheit oder verleumdung handelt. ich würde eher zum zweiten tendieren, schließlich könnte ich auch davon überzeugt sein, dass du jemanden ermordet hast oder einfach nur ein betrüger bist und diese meinung überall vertreten.
überzeugt darfst du davon sein; aber deine überzeugung in einer öffentlichkeit, wie etwa in einem forum, mit anderen zu teilen, fällt unters mediengesetz, welches für sowas strafen nach dem stgb vorsieht.
noxvobiscum
3.09.10 , 12:09
Vielleicht ein hilfreicher kleiner Auszug…
(besonderes Augenmerk bitte auf §7 4a)
MedienG
Schutz der Unschuldsvermutung
§ 7b. (1) Wird in einem Medium eine Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig, aber nicht rechtskräftig verurteilt ist, als überführt oder schuldig hingestellt oder als Täter dieser strafbaren Handlung und nicht bloß als tatverdächtig bezeichnet, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Der Entschädigungsbetrag darf 20 000 Euro nicht übersteigen; im übrigen ist § 6 Abs. 1 zweiter Satz anzuwenden.
(2) Der Anspruch nach Abs. 1 besteht nicht, wenn 1. es sich um einen wahrheitsgetreuen Bericht über eine Verhandlung in einer öffentlichen Sitzung des Nationalrates, des Bundesrates, der Bundesversammlung, eines Landtages oder eines Ausschusses eines dieser allgemeinen Vertretungskörper handelt,
2. es sich um einen wahrheitsgetreuen Bericht über ein Strafurteil erster Instanz handelt und dabei zum Ausdruck gebracht wird, daß das Urteil nicht rechtskräftig ist,
3. der Betroffene öffentlich oder gegenüber einem Medium die Tat eingestanden und dies nicht widerrufen hat,
4. es sich um eine unmittelbare Ausstrahlung im Rundfunk (Live-Sendung) handelt, ohne daß ein Mitarbeiter oder Beauftragter des Rundfunks die gebotene journalistische Sorgfalt außer acht gelassen hat,
4a. es sich um die Abrufbarkeit auf einer Website handelt, ohne dass der Medieninhaber oder einer seiner Mitarbeiter oder Beauftragten die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen hat, oder
5. es sich um eine wahrheitsgetreue Wiedergabe der Äußerung eines Dritten handelt und ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnis der zitierten Äußerung bestanden hat.
boschi
3.09.10 , 12:09
Hiernach:
5. es sich um eine wahrheitsgetreue Wiedergabe der Äußerung eines Dritten handelt und ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnis der zitierten Äußerung bestanden hat.
hätte man den Kleiderbauerfall aber ausjudizieren müssen …
@wbiebel
Denken kannst du was du willst. Sobald du deine Meinung öffentlich kund tust, schaut die Sache anders aus.
@gerald
Danke für die Arbeit. Sehr interessant. Mir fehlen aber, wie nox, Informationen über die anderen Parteien. Die Liste wird erst in Relation zu vergleichbaren Gruppen wirklich aussagekräftig, IMHO.
urbaninside
3.09.10 , 12:09
ich hab das mediengesetz erwähnt, weil ich es kenne. sie brauchen es mir nicht paragraphenweise per copy&paste vorzuführen. desweiteren ist im gesamten mediengesetz – ebenso wie im von ihnen zitierten §7 – kein ihre vorigen argumentationen entlastender inhalt zu entnehmen.
sie sagen, dass sie 1) von der strafbaren handlung einer person überzeugt sein dürfen und 2) diese überzeugung öffentlich vertreten dürfen ohne sich dabei 3) strafbar zu machen. selbst wenn sie journalist sind und diese aussage tätigen, muss selbige gut recherchiert, ausgewogen, und präzise sein – das ist unter sorgfaltspflicht eines journalisten zu verstehen. sie sind aber kein journalist bzw ihre foreneintrag ist kein journalistisches produkt.
ich glaube also, sie irren sich gewaltig.
Walter
3.09.10 , 13:09
Was wurde eigentlich aus Patrick “Ich hab ihr eh 1000 Schilling geben” Ortlieb?
wbiebel
3.09.10 , 13:09
Zitat Umberto Eco:
“Die politische Korrektheit dient einzig dazu, grundlegende, ungelöste Probleme durch Sprache zu kaschieren.”
Das ist hier gültig wie auch beim Gender-”I”, beim “Neger” und bei vielem anderen.
noxvobiscum
3.09.10 , 13:09
Ich habe meine Themenverfehlung eh selbst schon eingesehen.
Relevant bleibt dennoch – unabhängig von der so genannten Unschuldsvermutung – die Frage, ob ein privates Blog als Medium im Sinne des MedienG gilt und – wenn wider Erwarten ja, – inwieweit der private Blogger für die juristisch fundierte Prüfung der Kommentare zu seinen Artikeln auf strafrechtlich relevante Inhalte verantwortlich gemacht werden kann.
Nota bene: Bin selbst kein Jurist!
wbiebel
3.09.10 , 13:09
@noxvobiscum: auch ich gestehe meine Themenverfehlung ein und ersuche dafür bei allen Postern um Nachsicht.
Es ist einfach so, dass mir diese verbale Heuchelei schon derartig auf die Nerven geht, dass ich es schon nicht mehr aushalte. Es passiert verbale Kosmetik allerorten, unter der sich jeder wohl & unantastbar fühlen darf; niemand muss sich wehren. Nicht aber, weil Friede herrscht, sondern weil wir nur so tun als ob. Die Scheinheiligkeit im Missbrauch der Sprache erweist sich als ständiger Begleiter in eine Zukunft, von der niemand weiß, wann sie endlich zu Ende geht.
Und das unabhängig davon, welche “Seite” (sic!) sich dieses Missbrauchs und dieser Scheinheiligkeit bedient.
urbaninside
3.09.10 , 14:09
“es gilt die unschuldsvermutung.” – in meinen augen ist diese feststellung bzw aussage eine folge des legalitätsprinzips, wonach nur nach gesetzen bestraft oder verwaltet werden darf und nicht nach “überzeugungen”, wie wir es in monarchien uä staatsformen schon hatten.
wbiebel
3.09.10 , 16:09
Genau: es ist eine Rechtsfeststllung. Aber ich kann doch meinen, glauben und vermuten, was ich will.
Rechtlich ist ein Tier eine Sache. Ich meine, glaube und vermute aber, es handelt sich um ein Lebewesen. Das darf ich doch auch laut sagen, oder? Wieso darf ich nicht laut sagen, dass ich meine, glaube & vermute, dass zB KHG ein Gesetzesbrecher und ein unredlicher Mensch ist? Ich gestehe zu, dass ein Gericht erst seine rechtliche Schuld festzustellen befugt ist. Aber Gerichte haben keine “Meinung”, sondern richten gemäß Gesetz. Recht hat mit “richtig” oder “wahr” nichts zu tun. Ich kann & darf nicht behaupten, dass KHG ein Betrüger sei, das ist aber ebenfalls ein Rechtsbegriff. Ich darf aber sagen, dass ich glaube & meine, dass er unaufrichtig & unredlich gehandelt hat, sogar dann, wenn er gerichtlich freigesprochen worden sein sollte. Weil das Eine ist eine Rechtsfeststellung und das andere eine Feststellung aus meinen eigenen Moralbegriffen. Und da steige ich nicht runter davon, weder von meiner diesbezüglichen Meinung noch von meiner Meinung, diese haben zu dürfen. Und zwar ohne jedwede Recherche, einfach, weil ich es glaube (wie viele andere auch, wie ich weiß). Das ist nicht verhandel- und auch nicht sanktionierbar.
Ich erinnere an die “HumpDump”-Affaire und folgende ähnliche. Rechtlich kann man nicht verurteielen, weil — rechtlich — die Unschuldsvermutung gilt. Ich aber, ich persönlich, glaube, dass sehr wohl “Lump” gesagt worden ist (und jeder, den ich kenne glaubt das auch, ich vermute, auch unser Hr Bundespräsident) und ich glaube, dass er beschimpft und nachträglich gelogen hat. Und das vertrete ich auch, auch öffentlich. Und auch, wenn ich vielleicht dafür bestraft werden sollte, werde ich das weiterhin glauben und auch weiterhin, auch öffentlich, sagen. Bloß deswegen, weil man es nicht beweisen und auch nicht judizieren kann ist es noch lange nicht unwahr.
David Ellensohn
3.09.10 , 18:09
danke. wir müssen die kritik an den fpö figuren erweitern. der vorwurf rechtsextremisten/nazis und anderes verfängt weder bei den funktionären noch bei den wählerinnen. die verurteilungen wegen holocaustleugnung stecken die kickls locker weg. was mehr weh tut: die partei ist voll von ganz stinknormalen verbrechern. und abzockern. der nationalrats-graf ist ja nicht nur olympia-kamerad sondern auch seibersdorfer abfertigungskaiser. das schmerzt: abzocke, sex mit minderjährigen (anbahnung), falsche zeugenaussage, ausweisfälschung…
über all das ärgert sich die fpö und ihr anhang. und deswegen mache ich das auch mit genuss im wiener gemeinderat…
karl öllinger hat meine “die fpö ist eine kriminelle vereinigung” rede verlinkt…
http://www.stopptdierechten.at/2010/05/30/die-kriminelle-freiheitliche-partei-osterreichs/
urbaninside
3.09.10 , 19:09
@WBiebel: du darfst nicht sagen, dass khg ein gedetzesbrecher ist, weil es zunächst unter den stragtatbestand der verleumdung fällt. Erschwerend kommt hinzu, dass die aussage in einem mediun nach dem MedienG gefallen ist.
Zum anderen bleiben deine ansichten auch nur deine. Dass vertreten von rechtlich inakzeptablen meinungen ist nicht zulässig, wie zb verhetzung. Khg hat noch nie eine straftat begangen (von der ich wüsste), dennoch wird ihm gesetzesuntreue unterstellt. Warum?
linzerschnitte
2.08.11 , 11:08
Bitte, ich hätte da einen eintrag für die Warteliste!!
http://derstandard.at/1311802482732/Part-of-the-game-Uwe-Scheuch-schuldig-gesprochen
Noch ist das urteil nicht rechtskräftig, aber die Chancen für den Uwe Scheuch auf Aufnahme in der illustren Runde stehen nicht schlecht!
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4.08.11 , 16:08
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