Strafen für die Gleichberechtigung

Frauen verdienen im Schnitt nur 78% des durchschnittlichen Männereinkommens. Mit gängigen Erklärungsmustern wie die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch Schwangerschaften und Karenz oder die überdurchschnittliche Häufung von Frauen in sozialen Berufen, lässt sich ein so großer Unterschied nicht logisch und nicht lückenlos erklären. In der Gruppe der vollzeitbeschäftigten Angestellten verdienen Frauen zum Beispiel gar nur 64% ihrer männlichen Kollegen. Frauenministerin Heinisch-Hosek möchte jetzt die österreichischen Unternehmen an die Kandare nehmen. Mittels Fragebogen sollen jährlich die Einkommen der MitarbeiterInnen anonymisiert erhoben und unternehmensintern veröffentlicht werden. Unternehmen, die über mehrere Jahre ein Gehaltsungleichgewicht zwischen Frauen und Männern haben, sollen von Staat mittels Strafen zur Kasse gebeten werden. Ich habe an diesem Vorschlag mehrere Zweifel. Der erste betrifft die unternehmensinterne Veröffentlichung. Gerade als Konsument möchte ich gerne wissen, welche Unternehmen es mit der Gleichberechtigung besonders lasch nehmen und welchen das ein Anliegen ist. Abseits von Strafen könnte hier schon ein gewissen Druck durch die Öffentlichkeit ausgeübt werden, da es für ein Unternehmen ganz bestimmt nicht positiv wäre, wenn bekannt wird, dass es seinen Mitarbeiterinnen nur 60% bezahlt. Die zweite, wichtigere Frage betrifft die Strafen. Dass Strafen nicht funktionieren, beweißt zum Beispiel die Einstellungsverpflichtung von behinderten Menschen in größeren Unternehmen. Viele Unternehmen bezahlen trotzdem die Strafe, den Behinderten ist damit nur wenig geholfen. (Im Gegenteil ist die Kombination mit dem Kündigungsschutz sogar ein ganz massiver Hinderungsgrund für eine Einstellung.) Eine Verpflichtung der öffentlichen Hand und jener Unternehmen, die durch den Rechnungshof geprüft werden können, wäre aber durchaus sinnvoll. Aber auch bei einer Einführung von Strafen für Unternehmen, würde das an der Gesamtsituation wenig ändern, da es genügend Workarounds gibt, um die Regelung zu unterlaufen. Es besteht sogar die Gefahr, dass durch eine solche Regelung die Arbeitslosigkeit von Frauen mittel- und langfristig steigt. Denn jeder und jede Personalverantwortliche wird in Zukunft die Gehaltsquote im Auge haben, wenn es darum geht, jemanden anzustellen. Gerade bei Jobs im unteren Einkommensbereich wird das dazu führen, dass Männer bevorzugt werden, da ein solcher die Quote im Unternehmen günstig beeinflussen würde. Aber selbst wenn man ein Unternehem führt, dass über eine schlechte Gehaltsquote verfügt, lässt sich diese sehr leicht umschiffen, indem man einfach die überbezahlten Männer oder die unterbezahlten Frauen auslagert. Das kann in der Form von Tochterunternehmen oder durch die Beauftragung von den ohnehin schon sehr beliebten und sozial äußerst zweifelhaften Personalleasingfirmen. Die Leasingfirmen selbst können die Problematik ebenfalls ganz einfach lösen, indem sie eine Firma für Frauen und eine Männer gründen und schon muss man keine Strafe bezahlen. Solche Aktionen rechnen sich allerdings nur für relativ große Unternehmen. Durch eine solche Regelung würden also wieder einmal die KMUs zur Kasse gebeten werden, denn eine Firma mit 25 MitarbeiterInnen kann es sich nicht unbedingt leisten, ein Paar Tochterfirmen zu gründen. Fazit: Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut, hat schon Karl Kraus gesagt. Wobei eine Transparenz über die Gehaltsquote der österreichischen Unternehmen ganz bestimmt wünschenswert wäre. Ob die damit verbundenen Strafen wirklich ein gutes Mittel sind, darf aber bezweifelt werden. Viel wichtiger wären Regelungen, die nicht so einfach umgangen werden können, wie zum Beispiel eine verpflichtende Quote für Frauen in den österreichischen Aufsichtsräten.
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