Strafen für die Gleichberechtigung
Frauen verdienen im Schnitt nur 78% des durchschnittlichen Männereinkommens. Mit gängigen Erklärungsmustern wie die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch Schwangerschaften und Karenz oder die überdurchschnittliche Häufung von Frauen in sozialen Berufen, lässt sich ein so großer Unterschied nicht logisch und nicht lückenlos erklären. In der Gruppe der vollzeitbeschäftigten Angestellten verdienen Frauen zum Beispiel gar nur 64% ihrer männlichen Kollegen.
Frauenministerin Heinisch-Hosek möchte jetzt die österreichischen Unternehmen an die Kandare nehmen. Mittels Fragebogen sollen jährlich die Einkommen der MitarbeiterInnen anonymisiert erhoben und unternehmensintern veröffentlicht werden. Unternehmen, die über mehrere Jahre ein Gehaltsungleichgewicht zwischen Frauen und Männern haben, sollen von Staat mittels Strafen zur Kasse gebeten werden.
Ich habe an diesem Vorschlag mehrere Zweifel. Der erste betrifft die unternehmensinterne Veröffentlichung. Gerade als Konsument möchte ich gerne wissen, welche Unternehmen es mit der Gleichberechtigung besonders lasch nehmen und welchen das ein Anliegen ist. Abseits von Strafen könnte hier schon ein gewissen Druck durch die Öffentlichkeit ausgeübt werden, da es für ein Unternehmen ganz bestimmt nicht positiv wäre, wenn bekannt wird, dass es seinen Mitarbeiterinnen nur 60% bezahlt.
Die zweite, wichtigere Frage betrifft die Strafen. Dass Strafen nicht funktionieren, beweißt zum Beispiel die Einstellungsverpflichtung von behinderten Menschen in größeren Unternehmen. Viele Unternehmen bezahlen trotzdem die Strafe, den Behinderten ist damit nur wenig geholfen. (Im Gegenteil ist die Kombination mit dem Kündigungsschutz sogar ein ganz massiver Hinderungsgrund für eine Einstellung.) Eine Verpflichtung der öffentlichen Hand und jener Unternehmen, die durch den Rechnungshof geprüft werden können, wäre aber durchaus sinnvoll.
Aber auch bei einer Einführung von Strafen für Unternehmen, würde das an der Gesamtsituation wenig ändern, da es genügend Workarounds gibt, um die Regelung zu unterlaufen. Es besteht sogar die Gefahr, dass durch eine solche Regelung die Arbeitslosigkeit von Frauen mittel- und langfristig steigt. Denn jeder und jede Personalverantwortliche wird in Zukunft die Gehaltsquote im Auge haben, wenn es darum geht, jemanden anzustellen. Gerade bei Jobs im unteren Einkommensbereich wird das dazu führen, dass Männer bevorzugt werden, da ein solcher die Quote im Unternehmen günstig beeinflussen würde.
Aber selbst wenn man ein Unternehem führt, dass über eine schlechte Gehaltsquote verfügt, lässt sich diese sehr leicht umschiffen, indem man einfach die überbezahlten Männer oder die unterbezahlten Frauen auslagert. Das kann in der Form von Tochterunternehmen oder durch die Beauftragung von den ohnehin schon sehr beliebten und sozial äußerst zweifelhaften Personalleasingfirmen. Die Leasingfirmen selbst können die Problematik ebenfalls ganz einfach lösen, indem sie eine Firma für Frauen und eine Männer gründen und schon muss man keine Strafe bezahlen. Solche Aktionen rechnen sich allerdings nur für relativ große Unternehmen. Durch eine solche Regelung würden also wieder einmal die KMUs zur Kasse gebeten werden, denn eine Firma mit 25 MitarbeiterInnen kann es sich nicht unbedingt leisten, ein Paar Tochterfirmen zu gründen.
Fazit: Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut, hat schon Karl Kraus gesagt. Wobei eine Transparenz über die Gehaltsquote der österreichischen Unternehmen ganz bestimmt wünschenswert wäre. Ob die damit verbundenen Strafen wirklich ein gutes Mittel sind, darf aber bezweifelt werden. Viel wichtiger wären Regelungen, die nicht so einfach umgangen werden können, wie zum Beispiel eine verpflichtende Quote für Frauen in den österreichischen Aufsichtsräten.

dieter
23.09.09 , 21:09
Wie wäre es damit, dass es keinen Arbeitsmarkt für “Angestellte” gibt, sondern für unterschiedliche Berufsgruppen, mit entsprechend unterschiedlichen Lohnniveaus.
Ich stimme dir bzgl. anonym und zentralstaatlich kontrolliert vs. öffentlich zu. Allerdings wäre es zuerst einmal sinnvoll, gute Studien zu dem Thema zu machen, anstatt Daten gleich per Gesetzgebung zu erheben.
Der ganze Vorstoß ist doch nur dadurch entstanden, dass die Studien der Emanzen in der Luft zerrissen wurden und es sogar die Frauenministerin gemerkt hat.
Bei den Aufsichtsräten stimme ich dir nicht zu. Ein Drittel eines Aufsichtsrates wird schließlich vom Betriebsrat bestellt. Wenn also die 40% Frauen nicht erreicht sind, wer ist dann das zu strafende/beklagende Subjekt? Die Gesellschafter/Aktionäre, oder der Betriebsrat bzw. die Angestellten?
Außerdem sehe ich überhaupt nicht ein, was die Zusammensetzung eines Aufsichtsrates an der Unternehmenskultur ändern soll. Ich glaube unsere Volksschullehrerin weiß nicht einmal, was ein Aufsichtsrat überhaupt ist.
Mathias
23.09.09 , 22:09
Sorry, aber gerade im Aufsichtsrat sollten doch bitteschön die am besten Qualifizierten sitzen und nicht die mit dem richtigen Geschlecht. Zumindest hier sollte man den Unternehmen noch ein bisschen Entscheidungsfreiheit lassen.
Gerald Bäck
24.09.09 , 07:09
@mathias und was macht Dich so sicher, dass jetzt die besten in unseren Aufsichtsräten sitzen? Wenn ich mir die augenblickliche wirtschaftliche Situation so ansehe, hab ich da sehr große Zweifel.
One Brick
24.09.09 , 10:09
ad Frauenquote für Aufsichtsräte:
AR sind das Organ des Eigentümers zur Überwachung der Geschäftsführung. Jegliche Einschränkung des Eigentümers, sich seine AR nach Gutdünken selbst auszuwählen, ist ein derartig gravierender Eingriff in die Eigentumsrechte, der sich wohl kaum mit gängigen Grundrechten (angefangen von den Menschenrechten) verträgt.
Abgesehen davon: selbst die Betriebsräte der ATX-Unternehmen entsenden in ihre Aufsichtsräte überwiegend Männer, obwohl hier politisch motivierte Einflussnahme möglich wäre.
Gerald Bäck
24.09.09 , 10:09
Auch jetzt müssen Betriebsräte in die AR entsendet werden. Ob das sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage. Meiner Meinung nach nicht, da die Erfahrung eher zeigt, dass die entsendeten BR dadurch sehr leicht korrumpiert oder vereinnahmt werden.
Eine Quote ist jedenfalls kein Eingriff ins Eigentumsrecht. Schon jetzt gibt es zum Beispiel gesetzlich festgelegte Ausschlussgründe wie zum Beispiel einschlägige Vorstrafen oder Konkurse. Interessant ist die Frage, ob eine solche Quote dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung widerspräche?
dieter
24.09.09 , 17:09
Die meisten Aufsichtsräte haben nur drei Mitglieder. Eine Quote von 40% kann nur mit zwei also 66% erreicht werden.
Mathias
24.09.09 , 18:09
@Gerhard: Meinst du wirklich, ein Unternehmen würde minderqualifizierte Leute in den AR setzen? Was für einen Grund hätten sie dafür?
Und komm mir bitte nicht mit Wirtschaftskrise und “den Bankern” bzw. “den Aufsichtsräten”, die sie angeblich allesamt verursacht hätten (und nicht etwa Tausende mittellose Häuselbauer oder die wirtschaftsmanipulierende FED…) - ansonsten ist man bei den Grünen ja auch gegen Pauschalisierungen allergisch.
Witzigerweise wird hier ja scheinbar das Argument vertreten, Frauen wären prinzipiell die besseren Aufsichtsräte und hätten demnach auch ein gesetzlich festgeschriebenes Recht, in solchen zu sitzen. Wären sie aber wirklich so gut (bzw. gäbe es so viele gute Frauen auf diesem Gebiet), würden diese schon längst die Jobs haben - denn ein Unternehmen ist normalerweise nicht an irgendwelchem patriarchaischen Unfug interessiert, sondern darin, die besten Ergebnisse zu erlangen - natürlich mit den bestmöglichsten Mitarbeitern.
“Eine Quote ist jedenfalls kein Eingriff ins Eigentumsrecht. Schon jetzt gibt es zum Beispiel gesetzlich festgelegte Ausschlussgründe wie zum Beispiel einschlägige Vorstrafen oder Konkurse.”
Ist das das Argument? Es ist kein Eingriff in die Eigentumsrechte, weil es bereits (ebenso verwerfliche) Einschränkungen und Verbote auf diesem Gebiet gibt? Also komm, mit der Logik könnte man jedes noch so absurde Ver- oder Gebot rechtfertigen.
One Brick
24.09.09 , 22:09
> Eine Quote ist jedenfalls kein Eingriff ins Eigentumsrecht.
Ähem, das meinst Du nicht ernst, oder? Beispiel: Du gründest mit Herrn Kossatz und Schimak die “Blog AG”. Da es ja Eure Firma ist, wollt ihr auch selbst den Vorstand bestimmen und die Geschäftsführung überwachen - kurz: ihr drei macht den Aufsichtsrat - wer sollte Euch auch da dreinreden, ist ja schliesslich Eure Firma. Was würdest Du sagen, wenn Du Deinen Einfluss auf Deine eigene Firma aufgeben müsstest, weil im Aufsichtsrat eine Frauenquote einzuhalten ist?
Gesetzliche Ausschlussgründe für Aufsichtsräte sind übrigens eine Ausnahme und existieren nur im Banksektor.
Gerald Bäck
25.09.09 , 07:09
Ich seh das Problem nicht. Entweder man bestellt insgesamt 6 Aufsichtsräte oder wenn eine Aufsichtsrätin nicht passt, wird sie durch eine andere ersetzt.
Ich finde es jedenfalls total abwegig davon auszugehen, dass jetzt die besten Köpfe in den Aufsichtsräten sitzen. Auch dieser Marktglaube, dass Unternehmen prinzipiell immer nur das beste und das richtige täten, ist mir schleierhaft.
dieter
25.09.09 , 08:09
Unternehmen bestellen nicht ihre eigenen Aufsichtsräte, sondern Gesellschafter und Aktionäre. Dabei handelt es sich häufig um institutionelle Anleger, in denen Vorstände das Kapital von Dritten verwalten. Damit haben wir ein Agenturproblem.
Das ohnehin wertlose Effiziente-Märkte-Argument greift hier also nicht.
Also willst du Quotenfrauen, die als reine Marionetten dienen. Und das bringt’s?