Frau sein ist nicht genug

von Gerald Bäck am 9.03.09

Ich staunte nicht schlecht, als in der gestrigen Pressestunde Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek forderte, dass eine Frau in der Person von Außenkommissarin Ferrero-Waldner den österreichischen Kommissar stellen müsse. Erinnert sich noch jemand an den Wahlkampf Fischer vs. Ferrero? Da hieß es von seiten der SPÖ-Frauen, dass eben “Frau sein nicht genug sei” und es komme auf die Inhalte an und deswegen sei Fischer die bessere Wahl. Einmal abgesehen von der durchaus traditionellen Kompetenzverteilung in der Familie Fischer, habe ich mich damals schon gefragt, wo wenn nicht beim überaus unwichtigen Amt des Bundespräsident ist dann das Geschlecht Qualifikation genug?

Naja seis drum, es ist in der Praxis nämlich relativ egal, wer Bundespräsident ist. Das Beispiel zeigt nur sehr schön, wie ehrlich es die SPÖ mit der Emanzipation meint. Geht es um Positionen, die von der ÖVP besetzt werden, dann muss das unbedingt eine Frau machen. Steht ein SPÖ-Kandidat im Wahlkampf gegen eine Frau, dann ist die Emanzipation nicht mehr ganz so wichtig.

Facebook-Kommentar führt zu Klagsdrohung durch Firma Nuntio

von Gerald Bäck am 6.03.09

Es begann mit einer simplen Statusmeldung auf Facebook. Hannes Offenbacher suchte dort nach kreativen Filmemachern in Wien. Als erste Antwort kam dazu vom User Michael Hollauf:

Was immer Du tust, Finger weg von der Firma Nuntio. Gaaanz schlechte Erfahrungen…

Es folgte im Status ein kurze Diskussion über die Firma Nuntio, die mir bis dato kein Begriff war und ein User meinte sogar, mit der Firma bisher nur gute Erfahrungen gemacht zu haben. Bereits einen Tag später setzte die Anwaltskanzlei Scheer einen Anwaltsbrief an Michael Holauf auf, nachzulesen hier. In dem Brief wurde Hollauf Kreditschädigung auf Grund ehrabschneidender Behauptungen vorgeworfen und dieser zu Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, zur Widerrufung seiner Behauptung auf Facebook und zur Zahlung von Euro 720,- für den Anwalt aufgefordert.

Einmal abgesehen davon, dass in dem Facebook-Kommentar keinerlei ehrabschneidende Behauptungen getroffen wurden, sondern lediglich Erfahrungen (auch positive) ausgetauscht wurden, zeigt dieses Beispiel schön, wie man es nicht macht. Eine kurze Suche auf Twitter genügt, um festzustellen, wie beliebt sich Nuntio dadurch gemacht hat.  Im Prinzip hat Nuntio durch seine Vorgehensweise nur den Rat, die Finger von dieser Firma zu lassen, bestätigt. Die Vorgehensweise ist vor allem deswegen vorsichtig ausgedrückt suboptimal, weil die Nachricht auf Facebook im Normalfall höchstens von den Freunden das Erstellers gelesen wird. Jetzt allerdings verbreitet sich die schlechte Kunde über Nuntio zumindest in der Österreichischen Web 2.0 Welt sehr schnell.

Für Blogger und Facebook-User besteht kein Anlass zur übertriebenen Vorsicht in ihren Aktivitäten, da einerseits die Aussage gar nicht “ehrabschneidend” war und andererseits nicht jede Firma so einen PR-Gau riskieren möchte. Was bleibt von der Geschichte ist lediglich der nun mit Fakten untermauerte Spruch:

Finger weg von der Firma Nuntio

Update: Bzgl. der Kreditschädigung gibt es auch andere Meinungen, wie auch in den Kommentaren ersichtlich oder hier und hier. Ich bin kein Jurist, also mal sehen, wer Recht behält, sollte kein Vergleich rauskommen. Die Sache selbst zieht im Web immer weitere Kreise, so sieht eine Suche bei Google nach Nuntio bestimmt nicht mehr besonders vorteilhaft für das Unternehmen aus, bei Wikipedia fand Nuntio ebenfalls bereits Erwähnung und natürlich gibt es eine Menge Blogbeiträge darüber:

Unabhängige Sonderjustiz

von Gerald Bäck am 4.03.09

JusticiaGestern wurde der Ministerpräsident von Thüringen Dieter Althaus in einem Blitzverfahren wegen fahrlässiger Tötung noch nicht rechtskräftig verurteilt. Ich maße mir hier kein Urteil über den ergangenen Spruch an. Es liegt mir fern, über über Althaus zu richten. Aber über die Art, wie das Urteil zu Stande kam, bleibt ein schaler Nachgeschmack.

Der Nachgeschmack entsteht dadurch, dass ein deutscher Ministerpräsident ein Blitzverfahren erhält, um die Sache rechtzeitig vor den Wahlen in seinem Bundesland aus den Medien und damit aus dem Sinn der Wähler zu haben. Aus seiner Sicht ein legitimes Anliegen, aber welches Licht wirft das auf unsere Justiz? Unser Gerichte sind ansonsten nicht gerade für ihre Schnelligkeit bekannt und ein Strafverfahren kann schon mal ein paar Jährchen dauern. Offensichtlich wird da mit zweierlei Maß gemessen und die Wünsche prominenter Angeklagter werden priviligiert behandelt. Althaus musste nicht einmal persönlich vor Gericht erscheinen. Auch das ist zwar gesetzlich möglich aber doch höchst ungewöhnlich. Das Gericht beurteilte die Reue des Angeklagten, die für das Strafmaß von großer Bedeutung ist, an Hand eines Schriftstücks ohne persönliche Aussage ja sogar ohne ihn auch nur einmal durch Staatsanwaltschaft oder Polizei einvernommenzu haben. Der Schluss, dass sich solche Privilegien nicht nur auf die Terminwahl beschränken könnten, liegt da nicht mehr fern und erfüllt mich mit Schaudern.

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