Unabhängige Sonderjustiz
Gestern wurde der Ministerpräsident von Thüringen Dieter Althaus in einem Blitzverfahren wegen fahrlässiger Tötung noch nicht rechtskräftig verurteilt. Ich maße mir hier kein Urteil über den ergangenen Spruch an. Es liegt mir fern, über über Althaus zu richten. Aber über die Art, wie das Urteil zu Stande kam, bleibt ein schaler Nachgeschmack. Der Nachgeschmack entsteht dadurch, dass ein deutscher Ministerpräsident ein Blitzverfahren erhält, um die Sache rechtzeitig vor den Wahlen in seinem Bundesland aus den Medien und damit aus dem Sinn der Wähler zu haben. Aus seiner Sicht ein legitimes Anliegen, aber welches Licht wirft das auf unsere Justiz? Unser Gerichte sind ansonsten nicht gerade für ihre Schnelligkeit bekannt und ein Strafverfahren kann schon mal ein paar Jährchen dauern. Offensichtlich wird da mit zweierlei Maß gemessen und die Wünsche prominenter Angeklagter werden priviligiert behandelt. Althaus musste nicht einmal persönlich vor Gericht erscheinen. Auch das ist zwar gesetzlich möglich aber doch höchst ungewöhnlich. Das Gericht beurteilte die Reue des Angeklagten, die für das Strafmaß von großer Bedeutung ist, an Hand eines Schriftstücks ohne persönliche Aussage ja sogar ohne ihn auch nur einmal durch Staatsanwaltschaft oder Polizei einvernommenzu haben. Der Schluss, dass sich solche Privilegien nicht nur auf die Terminwahl beschränken könnten, liegt da nicht mehr fern und erfüllt mich mit Schaudern.